Einbürgerung – Wie bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit und einen deutschen Pass?


 
von Christine Tettenhammer
Sie leben schon seit acht Jahren (oder länger) in Deutschland?
Sie haben auch eine Arbeitsstelle in Deutschland?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob Sie einen deutschen Pass haben wollen?
 
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland stellen.
 

Einbürgerung in Deutschland: Was ist das?

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich in Deutschland einbürgern lassen.
Was bedeutet das – „sich einbürgern lassen“?
Wenn Sie in Deutschland eingebürgert sind, dann haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft und auch einen deutschen Pass.
Die Einbürgerung passiert aber nicht automatisch.
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
  1. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
    Damit ist gemeint, dass Sie Deutsch gelernt haben und jetzt mindestens das Niveau B1 erreicht haben.
  2. Sie leben seit acht Jahren in Deutschland.
    Seit dieser Zeit haben Sie ein Aufenthaltsrecht für Deutschland.
    Zum Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen, haben Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Deutschland.
  3. Sie haben den Einbürgerungstest bestanden.
    Diesen Test müssen Sie seit dem Jahr 2008 ablegen.
    Sie müssen 33 Fragen beantworten.
    Sie haben 60 Minuten Zeit, um diese Fragen zu beantworten.
    Sie haben den Test bestanden, wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben.
  4. Sie haben eine Arbeitsstelle in Deutschland und können Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.
    Sie bekommen keine Sozialhilfe und auch kein Arbeitslosengeld II.
    Wenn Sie Unterhalt zahlen für Ihren Partner/Ihre Partnerin oder Ihre Kinder oder andere Familienangehörige, dann müssen Sie nachweisen, dass Sie auch deren Unterhalt sichern können.
  5. Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  6. Sie bekennen sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie eingebürgert werden, dann werden Sie deutscher Staatsbürger. Durch diesen Vorgang geben Sie Ihre vorherige Staatsbürgerschaft auf. Wenn Sie beispielsweise aus China stammen und sich in Deutschland einbürgern, dann geben Sie Ihre chinesische Staatsbürgerschaft auf und bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Für manche Länder gelten hier Ausnahmen. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Kostet die Einbürgerung Gebühren?

Ja, die Einbürgerung kostet pro Person 255 Euro Gebühr.
Wenn Eltern ein minderjähriges Kind haben, das auch eingebürgert werden soll, bezahlen Sie 51 Euro für das Kind.
Wenn Sie minderjährig sind und ohne Ihre Eltern eingebürgert werden, bezahlen Sie die volle Gebühr von 255 Euro.
 
Unter bestimmten Bedingungen kann diese Gebühr verringert werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Gebühr auch in monatlichen Raten bezahlen.

Wo bekomme ich den Antrag auf Einbürgerung?

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen wollen, müssen Sie dazu ein Formular ausfüllen.
Dieses Formular bekommen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Sie zuständig ist. Nähere Informationen bekommen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben.

Die deutschen Behörden bieten Beratungsgespräche an

Es ist sinnvoll, sich zum Thema „Einbürgerung“ beraten zu lassen. Bevor Sie den Antrag ausfüllen und abgeben, raten wir Ihnen: Machen Sie sich einen Termin für ein Beratungsgespräch.
 
Solch einen Termin bekommen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben.

Mehr Informationen zum Thema Einbürgerung in Deutschland

Wenn Sie weiter zu diesem Thema erfahren möchten, dann besuchen Sie diese Webseiten:  

 

 
 

Über die Autorin

Christine Tettenhammer ist Chefredakteurin bei Sprachenlernen24.
 
Zusammen mit ihrem Redaktionsteam verantwortet sie den Sprachenlernen24-Blog, den Sprachenlernen24-DaF-Blog, betreut die redaktionelle Erarbeitung der Grammatiken und entwickelt neue Softwarekonzepte.
 

Christine hat von 1999 bis 2004 Kommunikationswissenschaft, Amerikanistik und Neuere Deutsche Literatur an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert.
Sie ist ausgebildete Sprecherin und leiht all unseren Deutschaufnahmen ihre Stimme.
In ihrer Freizeit findet man Christine auf Münchens ältester, noch spielender Laienbühne.
 
Sie spricht Englisch, Bairisch, Portugiesisch und Spanisch – verfügt außerdem über erweiterte Grundkenntnisse in Französisch, Kroatisch und Chinesisch.

Wenn Christine ins Kino geht, schaut sie sich Filme am liebsten im Original an.
Ihre Liebe zu Büchern in der Originalsprache bekommen auch ihre Bücherregale zu spüren, deren Regalbretter nicht nur an deutschen Autoren schwer zu tragen haben.

Über diesen Blog

Wir betreiben diesen Blog seit 2014 als kostenloses Angebot mit vielen, vielen Tipps rund um das Thema „Deutsch als Fremdsprache lernen“.
 
Mit diesem Experten-Blog wollen wir unser Wissen über das Lernen von Deutsch als Fremdsprache weitergeben.
Allen Lesern unseres Blogs und allen Deutsch-Lernern machen wir mit diesen Veröffentlichungen das Deutsch-Lernen leichter und helfen beim Start in Deutschland.

 
Zahlreiche Besucher kommen immer wieder auf unsere Seiten und verfolgen unsere Veröffentlichungen regelmäßig.